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Rechtsanwalt Thomas Meder

Thomas Meder
Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

Arbeitsrecht  |  Beamtenrecht

Soldatenrecht  |  Verwaltungsrecht

Vertragsanwalt des DBwV e.V.

2002 bis 2006

Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg

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2007 bis 2009

Referendariat im Landgerichtsbezirk Bamberg unter

anderem bei der Siemens AG in München

 

November 2009 bis April 2012

Syndikusanwalt in einem deutschlandweit

aktiven Juwelierbetrieb

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seit 2010

zugelassen als Rechtsanwalt

​

April 2012 bis Mai 2015

Rechtsanwalt in einer auf Arbeitsrecht spezialisierten

Kanzlei in Würzburg

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seit März 2013

Vertragsanwalt des deutschen Bundeswehrverbandes

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seit Juni 2015

selbstständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Herbert Heitzenröther

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seit August 2015

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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seit Februar 2018

Bearbeiter des Kommentares der Loseblattsammlung Kommentar zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz

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seit Mai 2023

Sozius der Rechtsanwälte Rausch · Meder · Münchmeier

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Tätigkeitsschwerpunkte

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Rechtsanwalt Thomas Meder ist Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerband e.V. und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um alle Fragen des

Arbeits-, Beamten-, Soldaten- und Verwaltungsrechts.

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Als Strafverteidiger steht er mit seinem fachlichen Rat auf Ihrer Seite.

In Disziplinarverfahren, egal ob als Soldat/Soldatin oder als Beamter/Beamtin, können Sie auf seine Erfahrung vertrauen.

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Rechtsanwalt Thomas Meder Vertragsanwalt des Deutschen BundeswehrVerband e.V.
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